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AGB’s

Weberei Höfer GmbH

 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

und

 

Ergänzende Liefer-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Wiederverkäufer (§ 14 BGB)

 

 

1. Geschäftsgrundlage

 

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden schließen. Wenn der Kunde Unternehmer im Sinn von § 14 BGB ist, gelten sie auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Entgegenstehende Lieferbedingungen unserer Besteller gelten für uns als ausgeschlossen, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Angebot, Vertragsabschluss

 

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc.

2.2 Von uns genannte Liefertermine sind nur Annäherungswerte, die einzuhalten wir uns bemühen. Aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen können gegen uns keine Ansprüche hergeleitet werden, es sei denn, derartige Fristen sind von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden und eine uns gesetzte angemessene Nachfrist bleibt unbeachtet. 2.3 Katalogangaben sind lediglich Waren­beschreibungen und stellen keinesfalls zugesicherte Eigenschaften dar. Darüber hinaus sind Eigenschaften von Mustern nicht als zugesicherte Eigenschaften anzusehen.

 

3. Preise

 

Es haben ausschließlich die von uns schriftlich bestätigten Preise Gültigkeit. Diese verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer sowie zuzüglich Nebenkosten wie Porto und Verpackung, Frachten, und Versicherungen. Liegen zwischen Bestellung und Lieferung mehr als 4 Monate, so sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen, auch wenn zunächst andere Preise bestätigt wurden. Der jeweilige Tagespreis gilt auch, wenn unsere Auftragsbestätigungen ohne Preisangaben erfolgen. Erfolgt eine Bestellung auf Abruf, so gilt für die einzelnen Teillieferungen jeweils der am Tage der Lieferung gültige Einzelpreis. Nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers berechtigen uns in jedem Fall zur Preisanpassung.

 

4. Zahlungsbedingungen

 

4.1 Alle Lieferungen und Leistungen sind, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen oder keine andere Zahlungsweise schriftlich gewährt wurde, sofort und ohne jeden Abzug in Bar oder per Überweisung zu bezahlen.

4.2 Wir sind berechtigt, eine Vorauskasse in von uns bestimmter Höhe zu berechnen.

4.2 Soweit Skonto gewährt wird, ist nur der reine Warenwert skontierfähig. Eine Skontozusage wird hinfällig, wenn sich der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung eines anderen Rechtsgeschäfts uns gegenüber in Verzug befindet.

4.3 Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

4.4. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit  des Kunden in Frage stellen, etwa weil er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, sind wir berechtigt, die Belieferung nur noch gegen Vorkasse oder gegen Stellung von Sicherheiten zu erbringen bzw. die gesamte Restschuld aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn wir Forderungen gestundet haben.

4.5 Wir sind berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen älteren Schulden und etwaigen Kosten und Zinsen anzurechnen.

4.6 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen des üblichen Kontokorrentzinssatzes zu fordern. Kann ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

5. Aufrechnung, Zurückbehaltung

 

Gegenüber unseren Rechnungen kann nur mit anerkannten oder bereits gerichtlich festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers gegenüber unseren Forderungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

6. Lieferung, Lieferzeit, Lieferkosten

 

Der Versand unserer Waren erfolgt ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit Verlassen unseres Hauses geht die Gefahr für die bestellte Ware auf den Besteller über. Gleiches gilt im Fall einer Abholung im Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft.

Deutschland: Sofern keine gesonderten Wünsche des Bestellers vorliegen, wählen wir den Versand per DHL Postpaket ab Lager zu Lasten des Käufers. Bei Nachnahmelieferungen skontieren wir den Rechnungsbetrag um 3% und berechnen die anfallenden Postgebühren.

Österreich: Sofern keine gesonderten Wünsche des Bestellers vorliegen, wählen wir den Versand per Postpaket der Österreichischen Bundespost zu Lasten des Käufers. Bei Nachnahmelieferungen skontieren wir den Rechnungsbetrag um 3% und berechnen die anfallenden Postgebühren.

 

7. Sonderanfertigungen

 

Nach Muster oder Zeichnung sowie auf Sonderwunsch anzufertigende Artikel, müssen in jedem Falle abgenommen und bezahlt werden, es sei denn, sie weisen einen von uns zu vertretenden Mangel auf, der ihre Tauglichkeit für die Zwecke des Käufers aufhebt. Ist die Tauglichkeit für die Zwecke des Käufers lediglich gemindert, kann der Käufer nur Minderung des Kaufpreises, nicht jedoch Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

 

8. Mengen

 

Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen behalten wir uns vor. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als vertragsmäßige Erfüllung. Bei Unterlieferung der Bestellmenge besteht kein Anspruch auf Nach­lieferung der Fehlmenge.

 

9. Gewährleistung

 

9.1 Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

9.2 Schadensansprüche des Kunden, der Verbraucher im Sinn von § 13 BGB ist, wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Kunde uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung anzeigt und die Ware verarbeitet wurde.

9.3 Kunden, die Unternehmer im Sinn von § 14 BGB sind, haben die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Mängelansprüche bestehen nur, wenn der Besteller seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Auf unser Verlangen ist die beanstandete Ware frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges.

9.4 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Besteller hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen.

9.5 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Besteller zumutbar ist.

9.6 Die Gewährleistungsansprüche bei Geschäften mit Kunden, die Unternehmer im Sinn von § 14 BGB sind, verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Besteller, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.

9.7 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Er ist ausdrücklich auf den Warenwert begrenzt.

 

10. Rücktritt

 

Ist eine vertragsgemäße Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht möglich, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Besteller hieraus Rechte gegen uns herleiten kann.

 

11. Einfacher Eigentumsvorbehalt (vereinbart mit Verbrauchern)

 

11.1 Mit Kunden, die Verbraucher im Sinn von § 13 BGB sind, wird ein einfacher Eigentumsvorbehalt nach den nachfolgenden Bestimmungen vereinbart.

11.2 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware (im Folgenden: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

11.3 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.

11.4 Bei Zugriffen Dritter, insbesondere durch Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

11.5 Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

 

12. Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt (vereinbart mit Unternehmern)

 

12.1 Mit Kunden, die Unternehmer im Sinn von § 14 BGB sind, wird ein erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt nach den nachfolgenden Bestimmungen vereinbart.

12.2 Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von uns gegenüber den Kunden aus der zwischen uns und dem Kunden bestehenden Lieferbeziehung.

12.3 Die von uns an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach diesen Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

12.4 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.

12.5 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt.

12.6 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an uns ab.

12.7 Bei Zugriffen Dritter, insbesondere durch Gerichtsvollzieher, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

12.8 Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall) sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

 

13. Sonstiges

 

Für Waren, die mit unserem Einverständnis und ungebraucht bzw. unverarbeitet und unbeschädigt zurückgegeben werden, vergüten wir 80% des Warenwertes nach Abzug von Lieferkosten und sonstiger Kosten.

 

14. Erfüllungsort, Gerichtstand, anzuwendendes Recht

 

14.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort .

14.2 Bei Geschäften mit unseren kaufmännischen Kunden (sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts) ist Rosenheim Gerichtsstand.

14.3 Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien regelt sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt.

 

Stand: 01.01.2018